Kosten und Rückerstattung

Kosten und Rückerstattung


 Liebe Patientin, lieber Patient, Liebe Eltern,

Sie oder Ihr Kind werden in meiner Praxis physiotherapeutisch und/ oder osteopathisch behandelt. Es handelt sich hierbei um zum Teil sehr zeitaufwändige therapeutische Maßnahmen, die einer jahrelangen Zusatzausbildung bedürfen. Die Leistungen werden in Anlehnung an die Empfehlungen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (HebüH 85) privat in Rechnung gestellt.

Es ergeben sich folgende Gebühren: 
 
Physiotherapie/ Manuelle Therapie/ med. Massage/ Wellnessmassage 38€ pro halbe Stunde
 
Manuelle Lymphdrainage/ Fussreflexzonentherapie 44€ pro halbe Stunde
 
Osteopathische Therapie am Erwachsenen 70€ (Dauer zwischen 10-30min.)
 
Osteopathische Therapie am Säugling und Kind 70€  (Dauer zwischen 10-30min.)  
 
Akupunktur 25€ (Dauer zwischen 15-20min.) 

Wochenendzulage je 5€ auf 30min. Behandlung 

Hygienepauschale von je 1,50€

Wird über die  Heilpraktikergebührenverordnung abrechnet, kann der Betrag von der Pauschale leicht abweichen.

Unsere Praxis hat keine Kassenzulassung, somit kann für die physiotherapeutischen
Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung erfolgen.

Für osteopathische Leistungen können durch einzelne gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse in uns nicht bekannter Höhe gewährt werden (siehe unterliegende Bilder).

Therapeutische Behandlungen im Auftrag der Berufsgenossenschaft (BG) werden in der Regel erstattet. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Praxis mit Wartelisten und Terminvergaben
arbeitet und zur Behandlung jeweils ein Therapeut zur Verfügung steht. Bei Absagen, die
nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht
möglich, einen anderen Patienten zu behandeln.

Der Patient verpflichtet sich daher, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen
nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die
rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Patient, für den ausfallenden Termin als
Schadenersatz den o. g. Betrag zu zahlen.
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